AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Copere Capol Consulting
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") bilden integrierenden Bestandteil aller zwischen copere Capol Consulting (Andrea Capol) und der Auftraggeberschaft abgeschlossenen Einzelverträge und regeln die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Erbringung der vereinbarten Leistungen.
Honorar
Mein Honorar bemisst sich je nach Auftragsart nach Aufwand zu einem
Tagesansatz oder Stundenansatz, wobei Konzipierung, Koordinierung sowie Vor- und Nachbereitung immer noch dazu gerechnet werden:
Stundenansatz für Unternehmen und Verwaltungen CHF 350.00. Stundenansatz für Non Profit Organisationen CHF 280.00.
Tagesansatz für Unternehmen, Verwaltungen und Institutionen CHF 3'000.00. Tagesansatz für Non Profit Organisationen CHF 2'300.
Für Moderationen und Referate nach Absprache.
Falls notwendig und sinnvoll, gewähre ich gerne einen Rabatt für Vereine.
Was ist in meinem Ansatz eingeschlossen, und was nicht?
Organisationsberatung und Führungscoaching
Mein Honorar bemisst sich nach Aufwand und ich rechne im Viertelstundentakt ab, d.h. jede angebrochene Viertelstunde gilt als erfüllt. Kurze telefonische Kontakte für Terminkoordination sowie die Administration (Porti & Buchhaltung) sind im Stundenansatz eingeschlossen. Zielvereinbarungen sowie besondere Vor- und Nachbereitung, Zwischenevaluationen sowie Abschlussgespräche werden auch in Rechnung gestellt.
Wegpauschalen (½ Stundenansatz für Reisezeit) für Kurz-Einsätze und Halbtagesworkshops sowie Reisespesen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten und Moderationsmaterial werden ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt.
Organisationsentwicklung
Für die in der Organisationsentwicklung typische, rollende Konzipierung, Planung und Koordinierung des Auftrages für die Auftragsgestaltung, Vorschlag einer Prozessarchitektur und die immer wieder notwendige Koordinierung und Anpassung bemisst sich mein Honorar nach Aufwand zum Tagesansatz.
Für die einzelnen Interventionsdesigns bemisst sich mein Honorar für die Durchführung zum Tagesansatz. Dazu kommen je nach Design Vor-, Nachbereitung und Koordinierung (mit Auftrageberschaft).
Die Ausgaben für Moderationsmaterial werden pauschal und die Reisespesen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden ebenfalls zusätzlich in Rechnung gestellt.
Kontakt-, Kontraktphase sowie Konzeption und Planung werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Vor- sowie Nachbereitung und Durchführung der Interventionen und die dafür notwendigen Zwischengespräche werden pauschal offeriert.
Workshops
Mein Honorar für massgeschneiderte Workshops offeriere ich pauschal zum Tagesansatz. Die Pauschale umfasst die Auftragsklärungen, die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung sowie eine telefonische Evaluation, auch im Sinne eines Followups mit der Auftraggeberschaft.
Wegpauschalen sind bei eintägigen Workshops eingeschlossen. Reisespesen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Moderationsmaterial sind nicht in der Pauschale eingeschlossen. Für Halbtages-Workshops verrechne ich Wegpauschale (½ Stundenansatz für Reisezeit)
Coaching / Sparring
Mein Honorar für Coaching / Sparring offeriere ich zum Stundenansatz. Für die Auftragsklärungen und die notwendige Koordinierung und Absprachen mit der Auftraggeberschaft bemisst sich mein Honorar nach Aufwand zum Tagesansatz.
Wegpauschalen (1/2), Reisespesen, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nicht im Tagesansatz eingeschlossen.
Rechnungsstellung und Mehrwertsteuer
Als Unternehmerin gehen alle Steuern und Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV, UVG, BVG etc.) zu meinen Lasten. Ich rechne sie selber ab.
Meine Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer (8.1%). Ausser manche Schulungen: Sie sind - da Weiterbildungsangebote - nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Ich liste alle meine für Sie erbrachten Dienstleistungen auf und erstelle - auch bei mehreren Parteien - nur eine Rechnung. Bitte reklamieren Sie innert 5 Tagen nach dem Erhalt der aufgelisteten Dienstleistungen, sonst gehe ich davon aus, dass Sie sie anerkennen.
Ich schicke Ihnen eine Rechnung im PDF-Format elektronisch zu. Ich bitte Sie, die Rechnung für meine bereits geleistete Arbeit innert 14 Tage zu begleichen, sonst geraten Sie in Verzug.
Terminabsagen
Jeden vereinbarten Termin können Sie - auch ohne Begründung - jederzeit telefonisch oder per E-Mail absagen.
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Für Einzeltermine muss ich mindestens 24 Stunden,
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Für Workshops, Moderationen, Teamentwicklung und -coaching mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin von Ihrer Absage wissen.
Sonst müsste ich Ihnen den Honorarausfall für die vereinbarte Zeit belasten (unabhängig von den Gründen).
Zusätzlich schulden Sie mir auch die Abgeltung meines allenfalls bereits gehabten Aufwandes (z.B. Vorbereitung).
Vertraulichkeit, Orientierungspflicht & Geheimhaltung
Die Beratungen sind vertraulich. Eine Preisgabe von Informationen oder die Einleitung von Interventionsmassnahmen erfordert das vorherige Einverständnis. Ausgenommen sind Situationen akuter Selbst- bzw. Fremdgefährdung soweit für die Beseitigung dieser Gefährdung erforderlich oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung oder eine verbindliche gerichtliche oder behördliche Anordnung vorliegt.
Ich mache Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass im gegenseitigen Verkehr per Email, Chat oder Videocall das Geheimnis nicht gewährleistet ist. Ich muss darum auch für eine allfällige Verletzung der Schweigepflicht – etwa im Falle eines Hackens - nicht einstehen.
Der Teilnehmer, die Teilnehmerin verpflichtet sich, alle Informationen betreffend einem Gruppenprozess (Teamcoaching) und den andern Teilnehmenden vertraulich zu behandeln.
Dies gilt auch gegenüber der Auftraggeberschaft, die nicht teilnimmt, weshalb ihre Information oder anderer aussenstehenden Personen des Einverständnisses aller Teilnehmenden (über Notwendigkeit, Zeitpunkt, Form und Inhalt) bedarf bzw. vor dem Prozess dementsprechend vereinbart und allen Beteiligten so mitgeteilt wird.
Beizug Dritter
Sollte für die Erbringung meiner Dienstleistungen der Beizug von Dritten notwendig sein, hole ich vorgängig Ihre schriftliche Zustimmung ein. Weiter verpflichte ich mich, diese sorgfältig auszuwählen und die erforderlichen Instruktionen zu erteilen.
Haftung
Alle Teilnehmenden tragen die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen. Auch innerhalb und ausserhalb der Gruppe. Für verursachte Schäden kommen sie selber auf und stellen mich – soweit gesetzlich zulässig - von allen Haftungsansprüchen frei.
Über die Mandatsführung und den Verlauf der Beratung lege ich jederzeit umfassend Rechenschaft ab. Dabei schulde ich das Tätigwerden, aber keinen bestimmten Erfolg. Die Auftraggeberschaft verpflichtet sich und ihre Rechtsnachfolger, mich als Beraterin von jeglichen Schadenersatzansprüchen, die gegen mich im Zusammenhang mit dem Tätigwerden erhoben werden, schad- und klaglos zu halten, es sei denn, ich habe den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt.
Aktenaufbewahrung
Ich werde Ihre Akten nach Ablauf von zehn Jahren seit Erledigung der Sache ohne vorherige Anfrage vernichten.
Schutz des geistigen Eigentums
Sämtliche Urheberrechte am Auftragsergebnis mit Werkcharakter im Sinne des Bundesgesetzes über das Urheberecht und verwandte Schutzrechte vom 09.10.1992 (SR. 231.1; URG), insbesondere an Checklisten, Konzepten, Illustrationen und sonstigen Unterlagen verbleiben bei mir. Eine allfällige Übertragung von Urheberrechten schliesse ich explizit aus, es sei denn, dies werde individuell und schriftlich mit Ihnen so vereinbart.
Die Auftraggeberschaft verpflichtet sich, das Auftragsergebnis mit Werkcharakter im Sinne des URG nur für den Zweck des jeweiligen Auftrages sowie im Rahmen der durch mich erlaubten Nutzung zu gebrauchen. Eine über den Auftrag hinausgehende Nutzung ist untersagt. Ferner ist die Weitergabe des Auftragsergebnisses mit Werkcharakter im Sinne des URG an einen Dritten nur mit meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, bei sämtlichen Datenbearbeitungen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäss geltendem schweizerischen Datenschutzrecht sowie allenfalls anwendbarem ausländischen Datenschutzrecht, etwa jenem der Europäischen Union (EU-DSGVO), einzuhalten.
Schlussbestimmungen
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge, sofern nicht anzunehmen ist, dass jene ohne den unwirksamen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre.
Änderungen
Ich behalte mir das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Sofern die Auftraggeberschaft von den Änderungen der AGB betroffen ist, wird sie von mir über eine solche Änderungen in geeigneter Form informiert. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn die Auftraggeberschaft nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Bestimmung widerspricht.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Als anwendbares Recht gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Schinznach.
Schinznach, im März 2023